I. Umfang der Lieferungen und Leistungen
- Es gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäfte soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sie aber dem Besteller bei einem von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen erteilt, so gelten auch dann nur unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.
- An Kostenvoranschlägen, Software und anderen Unterlagen behalten wir uns eigentums- und urheberrechtliche Verwertungsrechte uneinge-schränkt vor. Sie dürfen ohne unsere Zustimmung Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Wird uns der Auftrag nicht erteilt, sind uns zu Angeboten gehörige Zeichnungen und andere Unterlagen auf Verlangen unverzüglich und vollständig zurück-zugeben.
- Die in den Preislisten angegebenen VPE (Verpackungseinheiten) gelten als Mindestbestell- und Liefermengen.
- Bei Ereignissen höherer Gewalt, Mobilmachung, Aufruhr, Krieg, Aussperrung, Streik, Rohstoff-mangel, Unfall, Brand, Wassereinbruch, Ausfall der Zulieferung und sonstigen Umständen, die für uns unvorhersehbar bzw. unabwendbar sind, steht uns die Lieferung innerhalb angemessener Nachfrist zu.
- Fehlen oder Wegfall der Kreditwürdigkeit oder Zahlungsunfähigkeit des Bestellers berechtigt uns zum Rücktritt vom Vertrag, wenn der Besteller trotz Aufforderung zur Leistung Zug um Zug oder zur Sicherheitsleistung nicht bereit ist.
- Wir sind berechtigt für die Lieferungsoder Leistungserbringung Dritte einzuschalten.
- Unsere Angebote sind stets freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung der Bestellung des Kunden zustande. 8. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten.
II. Preise
- Die Preise gelten bei Lieferung ohne Aufstellung oder Montage ab Werk zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle Preise sind freibleibend. Es kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zur Anwendung. Wird die Ware von einem ausländischen nicht EU ansässigen Besteller oder einem EU ansässigen Besteller ohne Identifikationsnummer in Deutschland abgeholt, wird die Mehrwertsteuer berechnet, aber nach Vorlage der entsprechenden Zollpapiere erstattet. Eventuell anfallende Mehrwertsteuer im Lande des Bestellers sind von diesem zu tragen.
- Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder –erhöhungen, insbesondere aufgrund von Materialpreissteigerung oder Zollerhöhungen eintreten; diese werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen.
III. Eigentumsvorbehalt
- Bis zur Erfüllung sämtlicher uns aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche gegen den Besteller incl. etwaiger Saldoforderungen bleiben gelieferte Waren unser Eigentum. Übersteigt der Wert der uns zustehenden Sicherungsrechte die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % werden wir auf Wunsch des Bestellers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben.
- Steht gelieferte Ware unter Eigentumsvorbehalt, so ist dem Besteller Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Weiterveräußerung ist nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang gestattet, dass der Wiederverkäufer von seinem Kunden Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den Kunden übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtung erfüllt hat. Für den Fall des Wiederverkaufs tritt der Besteller bereits mit Abschluss des Geschäfts mit uns seine künftige Kaufpreisforderung in Höhe des dem Besteller berechneten Verkaufspreises sicherungshalber an uns ab, ohne dass es einer besonderen Erklärung bedarf (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Eingriffe Dritter auf Vorbehaltsware müssen uns unverzüglich angezeigt werden.
- Bei Pflichtverletzungen des Bestellers insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zum Rücktritt und zur Rücknahme berechtigt; der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet. Die Rücknahme bzw. Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes erfordert keinen Rücktritt durch uns; in diesen Handlungen oder einer Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich erklärt. Im Fall der Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen uns nicht gehörenden Sachen, steht uns ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache in Höhe des dem Besteller berechneten Verkaufspreises zu.
IV. Zahlungsbedingungen
- Zahlungen werden bei Lieferung fällig. Sofern nichts anderes vereinbart oder auf der Rechnung angegeben ist, ist der Rechnungsbetrag netto (ohne Abzug) innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen.
- Befindet sich der Käufer uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.
- Schecks und Wechsel gelten als Zahlung erst nach Eingang des Gegenwertes. Einzugs- und Diskontspesen trägt der Besteller. Wechsel werden nur nach vorheriger Genehmigung durch uns angenommen.
- Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
- Bei Nichteinhaltung dieser Bedingungen muss der gesamte Saldo sofort bezahlt werden. Skonto wird nicht gewährt, wenn ein überfälliger Saldo zu unseren Gunsten zum Zeitpunkt der Zahlung vorhanden ist. Zahlungen werden soweit nicht anderes vereinbart- auf die älteste Schuld und etwaige Nebenkosten angerechnet. Gerät der Besteller in Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. über dem Basiszinssatz gemäß § 247 I BGB.
- Stehen mehrere Rechnungen offen, so können Zahlungen unabhängig von etwaigen entgegenstehenden Anweisungen des Kunden zur Tilgung der jeweils ältesten Schuld angerechnet werden.
- Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich an die Bankverbindung von Megasat Werke GmbH, Brückenstraße 2, 97618 Niederlauer zu erfolgen.
V. Lieferfrist
Lieferfristen werden von uns nach bestem Ermessen angegeben und soweit wie möglich eingehalten. Entschädigungsansprüche wegen Nicht-Erfüllung oder Überschreitung des vereinbarten Liefertermins – auch nach Ablauf einer Nachfrist können nicht geltend gemacht werden.
VI. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Besteller über, auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist:
- Bei Lieferung ohne Aufstellung oder Montage, wenn die betriebsbereite Sendung zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist.
- Liegt eine Annahme- oder Abnahmeverzögerung vor, die vom Besteller oder dessen Beauftragten ausgeht, geht die Gefahr auf den Besteller über. Die entsehenden Mehrkosten werden berechnet.
VII. Entgegennahme und Eingangskontrolle
Megasat Werke GmbH – Brückenstraße 2 – D-97618 Niederlauer
- Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Besteller entgegenzunehmen.
- Teillieferungen sind zulässig soweit sie dem Besteller zumutbar sind.
- Der Besteller hat bei Empfang der Ware offen-sichtliche Fehlmengen und Beschädigungen sofort auf dem Frachtbrief zu vermerken – Verdeckte Mängel sind unverzüglich schriftlich beim Beförderungsunternehmen zu reklamieren.
VIII.Gewährleistung (Haftung für Sachmängel)
Für Sachmängel haften wir wie folgt:
- Gelieferte Waren oder erbrachte Leistungen, die innerhalb der Verjährungsfrist – ohne Rücksicht auf Betriebsdauer – einen Sachmangel aufweisen, dessen Ursache bereits zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorhanden war, bessern wir nach unserer Wahl unentgeltlich nach oder liefern bzw. erbringen sie neu.
- Sachmängelansprüche verjähren nach 24 Monaten, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Werksauslieferung (erster Gefahrenübergang) bzw. nach Art. VI. soweit nicht durch Gesetz längere Fristen vorgeschrieben sind.
- Sachmängel müssen uns unverzüglich schriftlich angezeigt werden.
- Zahlungen darf der Besteller bei Mängelrügen nur in einem Umfang zurückhalten, die in angemessenem Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängel stehen und unter der Bedingung, dass er eine Mängelrüge geltend macht, über deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann. Erfolgen Mängelrügen zu Unrecht, haben wir das Recht, vom Besteller Ersatz für entstandene Aufwendungen zu verlangen.
- Zunächst ist uns stets Gelegenheit zur Mängelbeseitigung (Nacherfüllung) innerhalb angemessener Frist zu geben. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Ersatz für vergebliche Aufwendungen kann der Besteller nicht verlangen.
- Mängelansprüche bestehen nicht nur bei unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sowie bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern. Werden vom Besteller oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen hierfür und für daraus entstehende Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
- Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits-, und Mehrkosten, sind ausgeschlossen, soweit sie sich dadurch erhöhen, weil der von uns gelieferte Gegenstand nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
- Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Kunden keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruchs des Bestellers gegen uns gilt ferner Pkt. 7entsprechend.
- Für Schadensersatzansprüche gilt im Übrigen der Pkt. 10. Weitergehende oder andere als in diesem Art. VIII geregelte Ansprüche des Bestellers gegen uns und unsere Erfüllungshilfen wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.
- Schadensersatzansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, Insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit wir nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Zusicherung der Abwesenheit eines Mangels oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zwingend haften. Der Schadenersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Zusicherung der Abwesenheit eines Mangels gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
IX. Gerichtsstand
- Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Besteller Kaufmann ist – auch für das gesetzliche Mahnverfahren -, bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten nach unserer Wahl unser Hauptsitz oder die Niederlassung.
- Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Handelsgesetzbuch.
X. Verbindlichkeit des Vertrages
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.
XI. Lieferungen in das Ausland
- Unsere Lieferungen in das Ausland erfolgen, sofern nicht anders vereinbart, gegen unwiderrufliches, bestätigtes Akkreditiv. Die Zahlungen sind zu leisten, ohne jeden Abzug durch unwiderrufliches, bestätigtes Akkreditiv, eröffnet zu unseren Gunsten, bei einer unserer Bankverbindungen lautend in EURO, zahlbar in Deutschland.
- Für Lieferungen in das Ausland gelten im Übrigen die Regeln der zur Zeit gültigen Incoterms. Alle mit dem Grenzübergang verbundenen Kosten wie Zölle, Steuern. Prüfungsgebühren, Überweisungskosten und sonstige Kosten gehen zu Lasten des Bestellers.
Niederlauer, März 2012
Megasat Werke GmbH, Brückenstraße 2a, D-97618 Niederlauer