Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
der TELESTAR-DIGITAL GmbH (im folgenden „TELESTAR“ genannt)
für Geschäfte mit Wiederverkäufern

  1. Die folgenden Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle Kaufverträge und Lieferungen von TELESTAR. Abweichende Bestimmungen, insbesondere Einkaufsbestimmungen des Käufers, werden nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung Vertragsbestandteil.
  1. Alle Angebote von TELESTAR erfolgen freibleibend. Der Vertrag kommt erst mit Zugang unserer Auftragsbestätigung oder mit der Durchführung der Lieferung.  Es gelten die am Tag des Bestelleingangs gültigen Katalogpreise/Preislisten.
  1. TELESTAR kann nach Auftragszugang eine Preiserhöhung an den Käufer weiterleiten, wenn diese auf angemessenen und marktüblichen Lohnerhöhungen und Materialverteuerungen (z.B. Erhöhung der Lieferantenpreise) beruht.
  1. Die Produkte sind im Katalog, in der Produktbeschreibung auf den TELESTAR Internetseiten und in der Auftragsbestätigung abschließend beschrieben TELESTAR behält sich jedoch technische Änderungen innerhalb des Qualitätstoleranzbereiches sowie handelsübliche Abweichungen (z.B. leichte Farbabweichungen) vor. Abbildungen und Beschreibungen der Produkte können insoweit von der gelieferten Ware abweichen.
  1. Der Käufer trägt Verpackungskosten, Leih- und Abnutzungsgebühren für Verpackungsmaterial sowie Kosten einer evtl. Rücksendung des Verpackungsmaterials.
  1. TELESTAR darf per Nachnahme liefern. Die Gefahr des Untergangs, der
    Verschlechterung und der Versendung geht auf den Käufer über, sobald die Ware die Geschäfts- und Lagerräume von TELESTAR verlässt. Dies gilt auch für die Lieferung frei Haus.
  1. Mit Lieferung sind Rechnungen sofort zahlbar und fällig. Skonto und Rabatte werden nur gewährt, wenn sie mit TELESTAR vereinbart sind. Dies gilt auch für die Zahlungsart. Ein unter Umständen vereinbarter Skonto-Abzug errechnet sich nach Abzug von Rabatt, Frachtkosten und sonstigen Kosten vom Netto-Rechnungsbetrag. TELESTAR muss keine Wechsel oder Schecks entgegennehmen. Werden sie doch angenommen, so nur erfüllungshalber. Etwaige damit verbundene Kosten (z.B. Diskont, Wechselsteuer, etc.) trägt der Käufer. Für rechtzeitige Vorzeigung, Protestierung, Benachrichtigung und Rückleitung des Wechsels im Falle der Nichteinlösung übernimmt TELESTAR keine Gewähr.
  1. Im Falle des Verzugs kann TELESTAR 8 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB vom Käufer verlangen. Die Geltendmachung weiteren Schadenersatzes bleibt hiervon unberührt.
  1. Befindet sich der Käufer in Verzug bzw. erfolgt die Stellung eines Antrages auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, kann TELESTAR für noch offene Lieferungen Vorauszahlungen oder Sicherungsleistung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
  1. Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Lieferung sorgfältig zu untersuchen und Mängel unverzüglich anzuzeigen. Maßgeblich ist der Zugang der Mängelrüge bei TELESTAR. Später geltend gemachte Mängel werden anerkannt, wenn sie auch bei sorgfältiger Eingangskontrolle nicht erkennbar gewesen wären und unverzüglich angezeigt wurden. Ansonsten gilt die Ware auch bezüglich dieses Mangels als genehmigt. Beanstandungen bezüglich eines Teils der Lieferung berechtigten nicht zur Beanstandung der Gesamtlieferung. Bei Rücklieferung der Ware an TELESTAR wegen eines behaupteten Mangels, sind eine genaue Fehlerbeschreibung sowie sämtliches Zubehör (z.B. Netzkabel, Fernbedienung, etc.) beizufügen. Die Ware ist für den Transport sicher zu verpacken. Bei Nichteinhalten dieser Bedingungen, kann TELESTAR den Schaden ersetzt verlangen, die Ware kostenpflichtig zurücksenden oder den zur Fehlersuche notwendigen Mehraufwand ersetzt verlangen. Hieraus resultierende Verzögerungen gehen zu Lasten des Käufers. TELESTAR verweigert die Gewährleistung für Mängel, die auf unsachgemäßen Umgang mit der Ware, z.B. unberechtigte Öffnung der Geräte oder Hardware- oder Softwareveränderungen, beruhen. Der Käufer trägt in diesen Fällen die Beweislast, dass der Fehler bereits bei Übergabe veranlagt und nicht von den vorgenannten Eingriffen verursacht wurde. Von TELESTAR nicht genehmigte Hardware- oder Softwareänderungen, die den Zustand der Ware verändern, nach Gesetz die Herstellereigenschaft neu begründen oder gesetzlich verboten sind, führen dazu, dass TELESTAR nicht mehr als Hersteller haftet und die jeweiligen Produktspezifikationen nicht mehr gelten. Es erfolgen keine Gewährleistungen für Datenverluste beim Kunden wegen ausgefallener oder nicht mehr adressierbarer Festplatten. Festplatten sind nicht als dauerhaft sichere Datenspeicher geeignet. Wichtige und wertvolle Daten müssen durch Sicherungskopien o. ä. vor Verlust geschützt werden. Der Weiterverkäufer verpflichtet sich, seine Kunden über das Vorstehende zu informieren. Bei Mängeln erfolgt und Berücksichtigung von § 439 BGB nach Wahl TELESTARs Beseitigung des Mangels oder Ersatzlieferung. Bei zweimaliger Erfolglosigkeit der Mängelbeseitigung kann der Käufer Ersatzlieferung oder Kaufpreisminderung verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
  1. TELESTAR haftet für Schäden, gleich aus welchem Grund, die nicht auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person beruht, lediglich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Sofern die Pflichtverletzung grob fahrlässig verursacht wurde, haftet TELESTAR lediglich für den typischerweise bei Geschäften der fraglichen Art entstehenden Schaden. Im gleichen Umfang haftet TELESTAR für Pflichtverletzung von gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für eine eventuelle ausdrücklich übernommene Garantie bleibt von den oben genannten Beschränkungen unberührt. Der Ausschluss gilt auch nicht für Rückgriffe, soweit diese auf gesetzlichen Ansprüchen aus dem Verbrauchsgüterkauf beruhen und der Käufer in Anspruch genommen wurde. Weiterverkäufer sind verpflichtet, mit geeigneten, vertraglichen Vereinbarungen gegenüber Nichtkaufleuten die oben genannten Haftungsbeschränkungen – soweit gesetzlich zulässig – an die Endkäufer weiterzugeben. Die Weiterverkäufer sind verpflichtet, TELESTAR bei einer drohenden Inanspruchnahme unverzüglich zu informieren.
  1. Die Käufer sind verpflichtet, den Endkunden über die Garantieurkunde zu informieren und diesen ggf. beim Ausfüllen zu unterstützen bzw. diese Verpflichtung – sofern sie nicht Letztverkäufer sind – an ihre Käufer wirksam weiterzugeben.
  1. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten aus anderen Geschäften, auch aus der laufenden Geschäftsverbindung durch den Käufer, ist ausgeschlossen. Die Aufrechnung durch den Käufer ist ausgeschlossen, es sei denn es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen.
  1. Alle Lieferungen erfolgen sowohl unter einfachem als auch erweitertem Eigentumsvorbehalt (Kontokorrentvorbehalt) sowie unter verlängertem Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller sonstigen – auch künftigen – Forderungen von TELESTAR gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsverbindung Eigentum von TELESTAR. Der Käufer ist berechtigt, die Ware oder verarbeitete Erzeugnisse in ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern. Er tritt schon heute seine sämtlichen Forderungen gegen den Erwerber aus der Weiterveräußerung an TELESTAR zu deren Sicherheit ab. Der Käufer ist zum Einzug der Forderungen ermächtigt und verpflichtet, solange TELESTAR diese Ermächtigung nicht widerruft. Die Einzugsermächtigung des Käufers erlischt ohne ausdrückliche Erklärung von TELESTAR, wenn der Käufer seine Zahlungen einstellt. TELESTAR wird von ihrer Einstellungsbefugnis keinen Gebrauch machen, sofern der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt.
  1. Der Gerichtstand ist Cochem. TELESTAR darf den Käufer jedoch auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.
  1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  1. Sollten einzelne Bedingungen unwirksam sein, so wird hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.