Die richtige Entsorgung eines Elektrogerätes

Altgeräte gehören nicht in den Hausmüll! Elektroaltgeräte enthalten wertvolle Ressourcen, die in Recyclingverfahren wiedergewonnen und wiederverwendet werden können. Außerdem enthalten sie aber auch Schadstoffe, die keinesfalls in die Umwelt gelangen dürfen. Auf einem Elektrogerät befinden sich in der Regel eindeutige Kennzeichen, die eine korrekte Entsorgung sicherstellen sollen. Bei Elektrogeräten ist dies das sog. „WEEE“ Symbol, eine durchgestrichene Mülltonne auf Rädern.

Batterieentsorgung

Batterien und Akkus, die nicht fest im Gerät oder Zubehör verbaut sind, sollten aus Sicherheitsgründen vor der Rücksendung des Gerätes entfernt und entsprechend fachgerecht entsorgt werden. Batterien und Akkus gehören nicht in den Hausmüll, denn Altbatterien enthalten wertvolle Rohstoffe, wie Zink, Eisen und Nickel, die in Recyclingverfahren wiedergewonnen und anschließend wiederverwertet werden können. Außerdem enthalten sie aber auch Schadstoffe und Schwermetalle, die keinesfalls in die Umwelt gelangen dürfen. Die eindeutige Kennzeichnung durch die durchgestrichene Mülltonne auf Batterien zeigt, dass Altbatterien getrennt gesammelt werden müssen. Sie gehören nicht in den Hausmüll. Wir weisen darauf hin, dass Sie zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet sind.

Finden sich unter der durchgestrichenen Mülltonne auf der Batterie zusätzlich die Zeichen Cd, Hg oder Pb ist das ein Hinweis darauf, dass die Batterie entweder mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium, mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthält. Es handelt sich dabei um giftige Schwermetalle, die nicht nur erhebliche Risiken für die Umwelt, sondern auch für die menschliche Gesundheit bergen.

Werfen Sie Ihre Altbatterien also nicht in die Abfalltonne, sondern geben Sie diese kostenfrei bei einer offiziellen Rücknahmestelle ab. Das sind beispielsweise die kommunalen Wertstoff- oder Recyclinghöfe, außerdem bieten Supermärkte und Elektrofachmärkte die Möglichkeit, alte Batterien und Akkus abzugeben.

 

Informationen für Kunden aus Deutschland:

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) ist die deutsche Umsetzung der europäischen WEEE-Richtlinie. Es regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten. Das Gesetz verpflichtet alle Vertreiber, die über eine Verkaufsfläche, bzw. Lager- und Versandfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern verfügen, zur Rücknahme von Elektroaltgeräten. Die TELESTAR-DIGITAL GmbH ist hierdurch zur Rücknahme von Elektroaltgeräten verpflichtet. Wir übernehmen die für Sie kostenlose fachgerechte Behandlung, Verwertung und Entsorgung entsprechend der gesetzlichen Vorgaben. Bitte beachten Sie hierfür die unten aufgeführten Hinweise. Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen der 0:1 und der 1:1 Rücknahme.

1:1 Rücknahmepflicht

Beim Neukauf eines gleichartigen Geräts sind wir als Vertreiber verpflichtet, das alte Gerät unentgeltlich zurückzunehmen.

Wenn Sie ein neues elektronisches Gerät im TELESTAR Onlineshop bestellen, haben Sie die Möglichkeit, Ihr altes Gerät unentgeltlich einzusenden.

Die maximale Paketgröße beträgt 120 x 60 x 60 cm und darf ein Gewicht je Paket von max. 31,5 kg nicht überschreiten. Folgen Sie folgendem Link, um ein Rücksendeetikett anzufordern: Entsorgung Elektroaltgerät bei Neukauf

Bei Überschreitung des Gewichtes, bzw. der maximalen Maße wenden Sie sich bitte zwecks einer individuellen Abhollösung an uns unter verkauf@telestar.de

0:1 Rücknahmepflicht

Geräte, die eine maximale Kantenlänge von 25cm haben, müssen auch ohne den Neukauf eines Produkts zurückgenommen werden.

Wenn Sie ein Elektroaltgerät kleiner Kantenlänge 25 cm zu entsorgen haben, dann folgen Sie bitte diesem Link: Entsorgung Elektroaltgerät

Weiterhin sind folgende Hinweise dringend zu beachten:

  • Die zurückgenommenen Altgeräte können nicht mehr an Sie zurückgegeben werden!
  • Bei einer Rücknahme erfolgt weder eine Rückerstattung des Kaufpreises noch eine Erstattung des Restwertes!
  • Die Verwertung des Altgerätes erfolgt nach den Vorgaben des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG)!